Prozess
From Milanhauth
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+ | Keine Untersuchungs-Haft, weil die Richterin mir vertraut hat, dass ich auch zum nächsten Termin am Landgericht erscheinen werde. | ||
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+ | Therapie-resistenz und keine Bereitschaft zu Abstinenz, also keine Unterbringung nach §64 StGB. Kein übermäßiger Konsum, also Voraussetzungen für §63 StGB nicht erfüllt. |
Revision as of 21:09, 18 October 2012
Ich (User:Milan) werde seit dem 7.2.2012 von der Staatsanwaltschaft (StA) München 1 angeklagt.
Der Vorwurf: Herstellung, Besitz und Handel von/mit Betäubungsmitteln (BtM).
Die Akte: Prozess/Akte
Ich werde mich in (fast) allen Anklagepunkten als schuldig bekennen.
Als Strafe fordere ich meine öffentliche Verbrennung auf dem Scheiterhaufen, um die Parallele zur Hexen- und Judenverfolgung aufzuzeigen. Denn auch bei der BtM-Inquisition geht es darum, Kritiker und Skeptiker (dominante Pessimisten) zu diskriminieren und zu entmündigen. Außerdem soll ein kleiner Fisch als Sündenbock bestraft werden (für Inflation, Krise, Umweltzerstörung, ...), um dem dummen Bürger eine funktionierende Justiz vorzuspielen, während hinter den Kulissen die großen Fische die ganze Welt zerstören.
Contents |
Schizophrenie
Vom psychiatrischen Gutachter Cornelis Stadtland wurde ich als schizophren diagnostiziert, nach wenigen Stunden Begutachtung in der JVA Stadelheim.
Die etablierte Psychologie definiert Schizophrenie als depressive Episode mit Ursachen-Forschung außerhalb des Individuums. Schizophrenie wird als schlecht (krank, unnatürlich) bewertet, um das soziale Umfeld (die Gesellschaft) des Individuums aus der Verantwortung zu nehmen. Dabei werden wir täglich geprägt, von Eltern, Freunden, Lehrern, Ärzten, Vorgesetzten und anderen bewussten wie unbewussten Autoritäten (dominanten Individuen).
Depression ist die pessimistische Form von Aufmerksamkeit-Defizit bei dominanten Individuen, im Gegensatz zur Manie bei optimistisch-dominanten Individuen.
Weil ich den Zustand meiner Umwelt als suboptimal (verbesserungs-fähig) empfinde; also weil ich die Welt verbessern möchte und weder Untertanen noch Freiräume zum experimentieren habe, versinke ich in Traurigkeit, Lustlosigkeit, Lebensmüdigkeit. Ich isoliere mich von meinen Mitmenschen, weil sie alle schuld sind, dass ihr Leben so unnötig kompliziert ist, und weil sie nicht auf mich hören wollen...
In meinem Fall liegen die externen Ursachen in der etablierten Ideologie, insbesondere Repression und Strafjustiz -- in meinen Augen Symptome von Überbevölkerung und Alkohol-Kultur.
Schuldunfähigkeit
Ich hätte meine Straftaten im Zustand der Schuldunfähigkeit (§20, §21 StGB) begangen. Damit kann mich das Gericht lebenslang wegsperren lassen (§63 StGB), solange bis ich meine Krankheit einsehe und Medikamente (Neuroleptika = Anti-Psychedelika zur De-Sensibilisierung) nehme.
Hausdurchsuchung 2011-04-10
Grundlage der Anklage ist die Hausdurchsuchung 1 vom 10.4.2011, welche durch meine Facebook-Status-Nachricht "hinlegen und sterben" ausgelöst wurde. Eine Freundin, sowie mein Bruder und meine Eltern vermuteten darin eine Suizid-Ankündigung, woraufhin meine Eltern den medizinischen Notruf alarmierten. Statt Medizinern standen gegen 13 Uhr zwei Polizisten und mehrere Feuerwehrler vor meiner Wohnungstür.
Hausdurchsuchung 2011-07-07
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Personenkontrolle 2012-04-14
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Hausdurchsuchung 2012-04-16
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Hauptverhandlung 2012-08-16
Verhandlung wurde vertagt (auf 2012-10-18), weil die Ladungsfrist nicht eingehalten wurde.
Wegen Unklarheit bezüglich Wohnsitz (nach wie vor in Trostberg), konnte die Ladung nicht rechtzeitig (2 Wochen vor Verhandlung) zugestellt werden. Somit hatte ich die Möglichkeit, einen neuen Verhandlungs-Termin zu beantragen. Um meine Verhaftung noch weiter hinaus zu zögern, habe ich von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.
Hauptverhandlung Chris 2012-10-10
Verurteilung zu 10 Monaten Haftstrafe, ausgesetzt zu 3 Jahren Bewährung (kein Konsum, BtM-Therapie).
Grund dafür: Chris durfte von meinen Hanfblüten rauchen. Er hatte freien Zugriff auf meinen Vorrat = Besitz in nicht geringer Menge.
Mit dieser überzogenen Strafe will der Richter Sympathisanten abschrecken und Chris von BtM abschrecken.
Hauptverhandlung 2012-10-18
Verurteilung zu 2 Jahren Freiheitsstrafe, ohne Bewährung.
Keine Untersuchungs-Haft, weil die Richterin mir vertraut hat, dass ich auch zum nächsten Termin am Landgericht erscheinen werde.
Therapie-resistenz und keine Bereitschaft zu Abstinenz, also keine Unterbringung nach §64 StGB. Kein übermäßiger Konsum, also Voraussetzungen für §63 StGB nicht erfüllt.