Bundespräsident
From Ius
Funktionen:
Repräsentation
Integration
Notariat (Ernennungen und Unterzeichnungen)
Entscheidung (§ 63 GG, § 68 GG, § 81 GG)
Inhalt:
Wahl durch die Bundesversammlung: § 54 GG
Berufs- und Gewerbeverbot: § 55 GG
Amtseid: § 56 GG
Vertretung: § 57 GG
Gegenzeichnung der Regierung: § 58 GG
Völkerrechtliche Vertretungsmacht: § 59 GG
Ernennung der Bundesbeamten und Soldaten; Begandfigungsrecht: § 60 GG
Anklage vor dem Bundesverfassungsgericht: § 61 GG
Ausfertigung und Prüfung von Gesetzen:
Es wird die Übereinstimmung von Beschluss und Veröffentlichung überprüft.
Es wird die formale Verfassungsmäßigkeit geprüft.
Es wird die materielle Verfassungsmäßigkeit geprüft.
Bei je evidenten Zweifeln, kann das Gesetz abgelehnt werden.