Staatstrukturprinzipien
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Revision as of 14:58, 7 January 2007
Die Definition der Reichweite der Grundsätze wird durch das Bundesverfassungsgericht übernommen
Die Staatsprinzipien sind in ihrem Zusammenwirken d.h. in wechselseitigen ihren Gemeinsamkeiten, Ergänzungen, Begrenzungen und Modifikationen zu betrachten.