Prozess

From Milanhauth

(Difference between revisions)
(Created page with 'Ich werde seit dem 17.2.2012 von der Staatsanwaltschaft München 1 (StA) angeklagt, wegen Herstellung und Besitz von Betäubungsmitteln (BtM). Grundlage der Anklage ist die [[Ha…')
Line 1: Line 1:
-
Ich werde seit dem 17.2.2012 von der Staatsanwaltschaft München 1 (StA) angeklagt, wegen Herstellung und Besitz von Betäubungsmitteln (BtM).
+
Ich werde seit dem 7.2.2012 von der Staatsanwaltschaft München 1 (StA) angeklagt, wegen Herstellung, Besitz und Handel von Betäubungsmitteln (BtM).
 +
 
 +
[[Prozess/Akte]]
 +
 
 +
Vom psychiatrischen Gutachter wurde ich als schizophren diagnostiziert. Ich hätte meine Straftaten im Zustand der Schuldunfähigkeit (§20, §21 StGB) begangen. Damit kann mich das Gericht im schlimmsten Fall lebenslang wegsperren lassen (§63 StGB), solange bis ich meine Krankheit einsehe und Medikamente (Neuroleptika) nehme.
Grundlage der Anklage ist die [[Hausdurchsuchung 1]] vom 10.4.2011, welche durch meine Facebook-Status-Nachricht "hinlegen und sterben" ausgelöst wurde. Eine Freundin, sowie mein Bruder und meine Eltern vermuteten darin eine Suizid-Ankündigung, woraufhin meine Eltern den medizinischen Notruf alarmierten. Statt Medizinern standen gegen 13 Uhr zwei Polizisten und mehrere Feuerwehrler vor meiner Wohnungstür.
Grundlage der Anklage ist die [[Hausdurchsuchung 1]] vom 10.4.2011, welche durch meine Facebook-Status-Nachricht "hinlegen und sterben" ausgelöst wurde. Eine Freundin, sowie mein Bruder und meine Eltern vermuteten darin eine Suizid-Ankündigung, woraufhin meine Eltern den medizinischen Notruf alarmierten. Statt Medizinern standen gegen 13 Uhr zwei Polizisten und mehrere Feuerwehrler vor meiner Wohnungstür.
...
...

Revision as of 14:30, 9 October 2012

Ich werde seit dem 7.2.2012 von der Staatsanwaltschaft München 1 (StA) angeklagt, wegen Herstellung, Besitz und Handel von Betäubungsmitteln (BtM).

Prozess/Akte

Vom psychiatrischen Gutachter wurde ich als schizophren diagnostiziert. Ich hätte meine Straftaten im Zustand der Schuldunfähigkeit (§20, §21 StGB) begangen. Damit kann mich das Gericht im schlimmsten Fall lebenslang wegsperren lassen (§63 StGB), solange bis ich meine Krankheit einsehe und Medikamente (Neuroleptika) nehme.

Grundlage der Anklage ist die Hausdurchsuchung 1 vom 10.4.2011, welche durch meine Facebook-Status-Nachricht "hinlegen und sterben" ausgelöst wurde. Eine Freundin, sowie mein Bruder und meine Eltern vermuteten darin eine Suizid-Ankündigung, woraufhin meine Eltern den medizinischen Notruf alarmierten. Statt Medizinern standen gegen 13 Uhr zwei Polizisten und mehrere Feuerwehrler vor meiner Wohnungstür.

...

Personal tools