Verwaltungsrechtsverhältnis

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Begriff

Ein Rechtsverhältnis bestehend auf gegenseitigen Rechten und Pflichten, welche sich aus einer Norm ergeben ist ein Verwaltungsrechtsverhältnis, wenn die bedingende Norm dem Verwaltungsrecht enstammt.


Bedeutung

Das Verwaltungsrechtverhältnis wird in praktischer Hinsicht im Verwaltungsprozessrecht bedeutsam, wo es eine klagebegründende Funktion hat. Ist nämlich das Bestehen eines Verwaltungsrechtsverhältnisses strittig kann gemäß § 43 VwGO I Fesstellungsklage erhoben werden.

In dogmatischer Hinsicht wir das Verwaltungsrechtsverhältnis relevant, da zunehmend eine Dogmatik gefordert wird, welche sich nich am Verwaltungsrechtsakt orientiert sondern am Verwaltungsrechtsverhältnis. Selbst eine Typologie des Verhältnisses steht noch aus.


Besonderes Gewaltverhältnis

Im besonderen Gewaltverhältnis befinden sich beispielsweise Schüler, Soldaten, Häftlinge usw. Im Gegensatz dazu befinden sich Bürger im allgemeinen Gewaltverhältnis. Im besonderen Gewaltverhältnis gelten dir Grundrechte nicht, vielmehr stellen Rechtsakte Innenrecht dar. Allein die Begründung steht auf gesetzlicher Grundlage. Die Notwendigkeit dieser Einschränkung liegt in der besonderen Nähe zum Staate.

Neuerdings lehnt die herrschende Lehtre die Sonderrechtsverhältnisse ab. Sogenannte besondere Gewaltverhältnisse seien trotz sachlicher Unterschiede Verwaltungsrechtsverhältnisse wie andere auch und somit den Grundrechten unterworfen.

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