Gerichtsbarkeit

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An höchster Stelle der Gerichtsbarkeit steht das Bundesverfassungsgericht und die Landesverfassungsgerichte (u.a. Dessau)

§ 95 GG sieht vor, dass es 5 Gerichtsbarkeiten gibt. Sie sind im gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes vertreten, um die Einheitlichkeit des Rechts zu wahren. Hinzu kommt die internationale Gerichtsbarkeit.

Die deutsche Gerichtsbarkeit gilt auch für Ausländer im Innland.

Die Gerichtsbarkeiten können vermischt werden, beispielsweise gibt es im Strafprozess die selten genutzte Möglichkeit zivilrechtliche Ansprüche geltend zu machen.

Ordentliche Gerichtsbarkeit

Die Ordenliche Gerichtsbarkeit gliedert sich in die Strafgerichtsbarkeit und in die Zivilgerichtsbarkeit. Unter dem Bundesgerichtshof (Karlsruhe) stehen das Bundespatengericht, das Oberlandesgericht (in Berlin das Kammergericht), das Landgericht und das Amtsgericht. Es wird zwischen der kontradiktorischen und der freiwilligen Gerichtsbarkeit unteschieden, letztere wirkt wie eine Behörde die Eintragung in Register u.ä. Es gilt die ZPO, die StPO, das GVG und die FGG.

Verwaltungsgerichtsbarkeit

Unter dem Bundersverwaltungsgericht (Leipzig) steht das Oberverwaltungsgericht (Verwaltungsgerichtshof) und das Verwaltungsgericht. Es gilt die VwGO.

Finanzgerichtsbarkeit

Unter dem Bundesfinanzhof (München) steht das Finanzgericht. Es gilt die FGO.

Arbeitsgerichtsbarkeit

Unter dem Bundesarbeitsgericht (Erfurt) steht das Landesarbeitsgericht und das Arbeitsgericht. Es gilt X.

Sozialgerichtsbarkeit

Unter dem Bundessozialgericht (Kassel) steht das Landessozialgericht und das Sozialgericht. Es galt die SEG, heute ein Buch des SGBs. Bislang war sie v.a. für Rentenfragen zuständig. Inzwischen?

Internationale Gerichtsbarkeit

Der Europäische Gerichtshof (Luxemburg) ist der Gerichtshof der EU.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (Straßburg) ist der Gerichtshof des Europarates.

Der Internationale Gerichtshof (Den Haag)ist ein Gerichtshof der UNO.

Der Internationale Strafgerichtshof (Den Haag) ist ein Gerichtshof der UNO.

Kriegsverbrechertribunale sind ad-hoc-Gerichte der UNO für spezielle Vorfälle.

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