Gesetzeseinheit

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Definition

Gesetzeseinheit ist eine unechte Konkurrenz: der Gesetzeswortlaut mehrerer Tatbestände ist erfüllt aber diese verdrängen einander.

Gesetzeseinheit ist gegeben, wenn der Unrechtsgehalt einer Handlung durch einen von mehreren dem Wortlaut nach anwendbaren Straftatbeständen erschöpfend erfasst wird.

Die Abgrenzung zwischen der Gesetzes- und Tateinheit erfolgt duch die unklare Klarstellungsfunnktion.


Spezialität

Von Spezialität spricht man, wenn eine Strafvorschrift begriffsnotwendig alle Merkmale einer anderen enthält, sodann die Verwirklichung des speziellen Delikttatbestandes zwangsläufig auch den in Betracht kommenden allgemeinen Tatabestand erfüllt.

Das spezielle Strafgesetz geht dem allgemeinem vor.

Qualifikationen, Privilegierungen und auch selbstständige Abwandlungen sind stets speziell zum Grunddelikt.

Erfoilgsqualifizierte Delikte setzen nach § 18 StGB wenigstens Fahrlässigkeit in Bezug auf die schwere Folge voraus. Also tritt der ensprechende Fahrlässigkeitstatbestand zurück.


Subsidarität

Subsidarität bedeutet, dass eine Strafvorschrift nur hilfsweise anwendbar ist, also nur für den Fall Geltung beanssprucht, dass nicht schon eine andere eingreift.

Dies ist Teilweise explizit normiert, teilweise implizit gültig.


Konsumtion

Konsumtion ist gegeben, wenn ein Straftatbestand in einem anderen nicht notwendig enthalten ist, die eine Tat aber regelmäßig und typischerweise mit der Begehung einer anderen zusammentrifft, sodass ihr Unrechts- und Schuldgehalt durch die schwerere Deliktsform mit erfasst und aufgezehrt wird.

Beispielsweise wird nach h.M. Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung von § 244 StGB I Nr. 3 konsumiert. Falls der Hausfriedensbruc auch noch Vergewaltigung ermöglichen soll ist Tateinheit und nich Konsumtion gegeben.

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