Geschäftsführung ohne Auftrag
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Revision as of 10:57, 2 June 2007 by 89.57.69.251 (Talk)
Das gesetzliche Schuldverältnis der GoA ensteht nach § 677 BGB dadurch, dass jemand für einen anderen ein Geschäft iwS besorgt, ohne dass zwischen den Beteiligten ein vertragliches oder sonstiges Rechtsverhältnis entsteht.
Die Interessenlage ist ambivalent. Einerseits soll uneigennütziges Verhalten privilegiert werden, anderseits soll der Geschäfsherr vor unzulässiger Einmischung geschützt werden.