§ 26 StGB
From Ius
Revision as of 16:09, 22 May 2007 by 141.48.157.21 (Talk)
Anstiftung
Als Anstifter wird gleich einem Täter bestraft, wer vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt hat.
Anstiftung
Als Anstifter wird gleich einem Täter bestraft, wer vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt hat.
Hosting costs for this site are about $100 per month. Help keep EditThis.info ad free!