Petitionsrecht
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Funktion
Das Petitionsrecht ist gleichermaßen Freiheits- und Teilhaberecht.
Schutzbereich
Petition ist eine formlose Eingabe wie beispielsweise Gegenvorstellung, Aufsichtbeschwerde, Diensaufsichtsbeschwerde…
Petitionen sind inhaltlich zulässig, wenn sie keine Beleidigungen enthalten und nach einer Ansicht nicht gesetzlich Verbotenes fordern.
Teilhaberecht
Die Petition muss zur Kenntnis genommen, beantwortet und in einem Mindestmaß begründet werden.