Petitionsrecht

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Funktion

Das Petitionsrecht ist gleichermaßen Freiheits- und Teilhaberecht.

Schutzbereich

Petition ist eine formlose Eingabe wie beispielsweise Gegenvorstellung, Aufsichtbeschwerde, Diensaufsichtsbeschwerde…

Petitionen sind inhaltlich zulässig, wenn sie keine Beleidigungen enthalten und nach einer Ansicht nicht gesetzlich Verbotenes fordern.

Teilhaberecht

Die Petition muss zur Kenntnis genommen, beantwortet und in einem Mindestmaß begründet werden.

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