Unerlaubte Handlung
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Das Deliktsrecht ist in den §§ 823 - 853 BGB normiert.
Statt einer großen Generalklausel gibt es drei kleine.
- § 823 BGB II
Das Deliktsrecht ist in den §§ 823 - 853 BGB normiert.
Statt einer großen Generalklausel gibt es drei kleine.
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