Privatautonomie
From Ius
Grenzen:
1. Schikaneverbot (§ 226 BGB): Findet selten Anwendung, u.a. gegen Domaingrabbing, umstritten bei Kontosperrungen gegen die NPD.
Im Sinne des Schikaneverbotes beruft man sich öfter auf § 826 BGB und § 242 BGB, etwa bei der Verwirkung von Ansprüchen durch illoyale verspätete Anspruchsgeltungsmachung.
2. § 14 GG/§ 903 BGB: Rechtsausübungsschranken welche durch die Eigentumsverpflichtung, den Tierschutz und andere Güter (u.a. Denkmalschutz) des Öffentlichen Rechts wirksam werden.
3. Ausnahmen vom Grundsatz des staatlichen Monopols der Rechtsdurchsetzung:
a) Notwehr (§ 227 BGB)
b) Notstand (§ 228 BGB)
c) Selbsthilfe (§ 229 BGB ff)