§ 165 BGB

From Ius

Revision as of 18:07, 17 December 2006 by 89.57.41.0 (Talk)
(diff) ←Older revision | view current revision (diff) | Newer revision→ (diff)

Beschränkt geschäftsfähiger Vertreter

Die Wirksamkeit einer von oder gegenüber einem Vertreter abgegebenen Willenserklärung wird nicht dadurch beeinträchtigt, dass der Vertreter in der Geschäftsfähigkeit beschränkt ist.


Personal tools