Teilnichtigkeit

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Vorausssetzung der Teilnichtigkeit ist die Einheitlichkeit und Teilbarkeit des rechtsgeschäfts sowie die Nichtigkeit eines Teiles.

Die Prüfung erfolgt durch ergänzende Auslegung unter beachtung der Vernunft, des Treu & Glauben, der Verkehrssitte und spezieller Auslegungsregeln im Bt BGB.

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