Norm

From Ius

Revision as of 12:29, 25 September 2006 by Admin (Talk | contribs)


Eine Norm ist ein Prinzip, durch welches engegengesetzte Interessen abwägend bewertet werden können.

Eine Rechtnorm entspricht folgendem Schema: wenn Tatbestand dann Rechtsfolge

Rechtsnormen werden auf konkrete Sachverhalte subsumiert.

Eine Subsumtion enspricht folgendem Schema: Obersatz: Welche Rechtsnorm gilt? Untersatz: Verwirklicht der (konkrete) Sachverhalt den (abstakten) Tatbestand? Schluss: Rechtsfolge

Rechtsnormen sind in der Regel mehrdeutig, d.h. eine bestimmte Lösung ist nicht notwendigerweise zwingend.

Personal tools