Prüfung eines Freiheitsrechts
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Revision as of 10:46, 23 April 2007 by 89.57.20.227 (Talk)
Freiheitsrechte prüft man vor Gleichheitsrechten!
Die besonderen Freiheitsrecht prüft man vor der allgemeinen Handlungsfreiheit.
Obersatz
Die verfassungsbeschwerde ist begründet, wenn der (staatliche Akt) ein Grundrecht verfassungswidrig verletzt.
Bei einem Urteil ist hier eine besondere Einschränkung des Prüfungsumfangs notwendig.
I Schutzbereich
Auslegung des Schutzbereichs nach dem Grundsatz: "In dubio pro libertate!"
II Eingriff
III Schranken
IV Schranken-Schranken