Juristische Personen des Öffentlichen Rechts
From Ius
1) Körperschaften des Öffentlichen Rechts (Mitglieder)
Verbandsmäßig organisierte Personen, deren Mitglieder Beiträge zahlen
1.1) Personalkörperschaften (Universitäten, Kammern)
1.2) Gebietskörperschaften (Landkreise, Gemeinden, Länder, Bund)
2) Stiftungen des Öffentlichen Rechts (Begünstige)
(Stiftung preußischer Kulturbesitz)
Öffentlich-rechtlicher Vermögensbestand, der einem bestimmten gemeinnützigen Zweck gewidmet ist
3) Anstalten des Öffentlichen Rechts (Benutzer)
Zusammenfassung persönlicher und sachlicher Mittel zu einer Verwaltungseinrichtung mit Zweckbindung, deren Benutzung durch eine Anstaltsordnung geregelt ist und deren Benutzer Gebühren erstatten. (BfA, Rundfunk- & Fernsehanstalten)
Es gibt auch Anstalten des Öffentlichen Rechts welche keine juristischen Personen sind. (Strafanstalten, Schulen, Stellen, Institute, Beauftragte)