Verhältnismäßigkeit
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Legitimität des Ziels
Legitimität des Zwecks
Eignung
Erforderlichkeit
Erforderlichkeit ergibt sich aus dem Mangel an schonenderen Alternativen mit derselben Eignung.
Angemessenheit (Verhältnismäßigkeit ieS)
Angemessenheit wird durch Abwägung unter Beachtung des Ranges der abstrakten Rechtsgüter und der praktischen Auswirkung gefunden. Dieser Prügfungsschritt entält die besondere Gefahr des subjektiven Urteils. Aufgrund der parlamentarischen Einschätzungsprägorative sind insbeosndere Gesetze zurückhaltend zu beurteilen. Anderes gilt für die Verwaltung.