Realkonkurrenz

From Ius

(Difference between revisions)

Revision as of 11:40, 21 May 2007

Realkonkurrenz

Realkonkurrenz liegt vor, wenn jemand mehrere selbstständige Straftaten begangen hat, deren gleichzeitige Aburteilung möglich ist.

Rechtsfolge ist eine Gesamtstrafem falls mehrere Reiheitsstrafen oder Geldstrafen verwirkt sind.

Die Bildung der Gesamtstrafe (§ 52 StGB) wird nach dem undurchsichtigen Aperationsprinzip bewirkt.)

Personal tools