Schuldverhältnis

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Revision as of 13:38, 4 April 2007

Definition: Schuldverhältnisse sind Rechtsverhältnisse zwischen mindestens zwei Personen (Gläubiger & Schuldner), welches Leistungspflichten des Schuldners und/oder sonstige Verhaltenspflichten (Schutzpflichten) der Parteien bestimmt.

Das Schuldverhältnis im weiteren Sinne ist also die Gesamtheit der rechtlichen Beziehungen der Parteien.

Das Schuldverhältnis im engeren Sinne ist aus der Sicht eines Dritten identisch mit der besonderen Forderung des Gläubigers, die wiederum der besonderen Schuld des Schuldners entspricht.

Das Schuldverhältnis ist relativ, d.h. gültig gegen jemanden. Gegensatz dazu behandelt das Sachenrecht absolute Rechtsverhältnisse, welche gegen jedermann gelten.

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