Handlung
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Revision as of 18:51, 27 February 2007
Definition: Eine Handlung ist ein menschliches willensgetragenes Verhalten.
Abgrenzung
- Naturereignisse
- Handlungen juristischer Personen und Tieren
In diesen Fällen ist kein menschliches Handeln gegeben.
- Hypnose, Schlaf und Bewusstlosigkeit
- äußere Gewalt (vis absoluta)
(ggs.: willensbeugende Gewalt/vis compulsiva; Mobbing)
- Reflex, Schreckreaktion
(ggs.: beherrschbare Spontanreaktion, Affekt/Kurzschluss; Tätigkeit aus eingeübten Verhalten)
In diesen Fällen ist kein willensgetragenes Verhalten gegeben.
