Rechtshandlung

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Definition: Eine Rechtshandlung ist eine Handlung, an die bestimmte Rechtsfolgen geknüpft sind und welche dadurch Rechtsverhältnisse begründen, verändern oder aufheben.

  • Rechtsgeschäfte
  • Delikte
  • Realakte
  • geschäftsähnliche Handlungen.
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