Finanzverfassung

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'''Abgabe'''
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'''Steuer'''
 
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Eine Steuer ist eine Abgabe, welche zur Deckung des allgemeinen Finanzbedarfes von jedem erhoben wird, auf den der Tatbestand des Steuergesetzes zutrifft.
 
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Nur die Steuern sind in der Finanzverfassung geregelt.
 
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'''Gebühr'''
 
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Eine Gebühr ist eine Abgabe, welche als gegenleistung für konkrete staatliche Leistungen verlangt wird.
 
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'''Beitrag'''
 
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Ein Beitrag ist eine Abgabe, welche auf die bloße Möglichkeit einen Vorteil in Ansprcuh zu nehmen erhoben wird.
 
[[category: Stichworte des Öffentlichen Rechts]]
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Revision as of 14:13, 8 February 2007

Grundsatz

In § 104a GG ist der Grundsatz der gesonderten Ausgabentragung festgeschrieben. Dieser gilt nicht füt bestimmte Ausnahmen oder Gemeinschaftsaufgaben, ansonsten schließt er wechselseitige Zuschüsse aus.

In § 106 GG und § 107 GG wird die Steuerhoheit und der Finanzausgleich geregelt. Dies geschieht auf vier Stufen.

  • Vertikale Zuordnung: Zuordnung von Steuern zu Bund/Ländern
  • Primäre Horizontale Zuordnung
  • Sekundäre Horizontale Zuordnung (entscheidende Verteilungskonflikte)
  • Ergänzungszahlung durch Bund

Die Verteilung der Finanzen findet unter Abwägung zwischen Nivellierungsverbot, Gleichbehandlungsgrundsatz und Ziel der Angleichung der Lebensverhältnisse

(Degenhart 90-95)

Abgabe

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