Rechtsstaat

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Wichtigstes materielles Merkmal der Rechtsstaatlichkeit ist die (Grund)Rechtsbindung incl. Justizgrundrechte.
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Wichtigste formelle Merkmale der Rechtsstaatlichkeit sind die Gewaltenteilung, Vorrang und Vorbehalt des Gesetzes, Gerichtsschutz und Verfassungsgerichtsbarkeit.
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Wichtigste formelle Merkmale der Rechtsstaatlichkeit sind Gewaltenteilung, Vorrang und Vorbehalt des Gesetzes, Justizgewähr und Verfassungsgerichtsbarkeit.
Institutionelles Merkmal der Rechtsstaatlichkeit ist die Gerichtsbarkeit.
Institutionelles Merkmal der Rechtsstaatlichkeit ist die Gerichtsbarkeit.
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Weiterhin gibt es ungeschriebene rechtsstaatliche Verfassungsgrundsätze: Rechtssicherheit und -klarheit, Berechenbarkeit, Vertrauensschutz und Verhältnismäßigkeit. Hierzu: [[BVerfG 17, 306]]
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Weiterhin gibt es ungeschriebene rechtsstaatliche Verfassungsgrundsätze: Rechtssicherheit und -klarheit und Verhältnismäßigkeit.  
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'''Prinzipien'''
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* Verfassungsbeschwerde
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[[category: Stichworte des Öffentlichen Rechts]]
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Revision as of 13:09, 8 February 2007

Quellen

§ 20 GG III (Bindung des Staates an Recht)

§ 1 GG III (Bindung des Staates an Grundrechte)

§ 20 GG II (Gewaltenteilung)


Inhalt

Wichtigstes materielles Merkmal der Rechtsstaatlichkeit ist die (Grund)Rechtsbindung incl. Justizgrundrechte.

Wichtigste formelle Merkmale der Rechtsstaatlichkeit sind Gewaltenteilung, Vorrang und Vorbehalt des Gesetzes, Justizgewähr und Verfassungsgerichtsbarkeit.

Institutionelles Merkmal der Rechtsstaatlichkeit ist die Gerichtsbarkeit.

Weiterhin gibt es ungeschriebene rechtsstaatliche Verfassungsgrundsätze: Rechtssicherheit und -klarheit und Verhältnismäßigkeit.

Prinzipien

  • Prinzip der Gesetzmäßigkeit der Exekutive
  • Einschränkung des Verwaltungsermessen
  • Rückwirkungsverbot
  • Rechtsgleichheit
  • Rechtsschutz gegen Verwaltung (19 IV GG, 93 I GG)
  • Rechtliche Ordnung der Verwaltungsverfahren
  • Rechtliches Gehör (103 I GG)
  • Strafrecht 102-104 GG (in dubio pro reo, Recht zu Schweigen, Unschuldsvermutung, adiatur et altera pars)
  • Staatshaftung (34 GG)
  • Entschädigungausgleich (auch Aufopferung u.a.: Impfung)
  • Verfassungsbeschwerde


Entscheidung: BVerfG 17, 306

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