§ 19 StGB

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Die Schuldunfähigkeit wird unwiderlegbar vermutet.
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Current revision as of 13:02, 28 January 2007

Schuldunfähigkeit des Kindes

Schuldunfähig ist, wer bei Begehung der Tat noch nicht vierzehn Jahre alt ist.


Die Schuldunfähigkeit wird unwiderlegbar vermutet.

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