Gutachten

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'''Anforderung'''
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* Darlegung der positiven Rechtslage
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* Erörterung des Problems in Awägung der Rechtsgüter mittels teleologischer Auslegung
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'''Obersatz'''
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Zu jedem Obersatz ein Ergebnis!
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== Strafrecht ==
== Strafrecht ==
A,B,C        Tatkomplexe
A,B,C        Tatkomplexe
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- erst TBMs prüfen (OS: A müsste eine fremde Sache zersört oder beschädigt haben.)
- erst TBMs prüfen (OS: A müsste eine fremde Sache zersört oder beschädigt haben.)
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- Erfolg: Der objektive Tatbestand der ... ist mithin erfüllt.
- Wenn Kausalität und objektive Zurechnung unproblematisch sind genügt:
- Wenn Kausalität und objektive Zurechnung unproblematisch sind genügt:
"Indem A (Handlung), hat A auch eine äquvivalente Ursache für (Erfolg) gesetzt. Der Eintritt des tatbestandlichen Erfolges lag hierbei durchaus im Rahmen des generell vorstellbaren und ist A folglich auch objektiv zurechenbar.
"Indem A (Handlung), hat A auch eine äquvivalente Ursache für (Erfolg) gesetzt. Der Eintritt des tatbestandlichen Erfolges lag hierbei durchaus im Rahmen des generell vorstellbaren und ist A folglich auch objektiv zurechenbar.
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- Erfolg: Der objektive Tatbestand der ... ist mithin erfüllt.
 
== Bürgerliches Recht ==
== Bürgerliches Recht ==
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'''Obersatz'''
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Wer verlangt was von wem woraus?
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Der Obersatz muss den Begriff beinhalten "Anspruch" und die Rechtsfolge!
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Ist ein Anspruch abgelehtn beginnt die Prüfung erneut.

Revision as of 13:44, 26 January 2007

Allgemein

Anforderung

  • Darlegung der positiven Rechtslage
  • Erörterung des Problems in Awägung der Rechtsgüter mittels teleologischer Auslegung

Obersatz

Zu jedem Obersatz ein Ergebnis!


Strafrecht

A,B,C Tatkomplexe

I, II, III Beteiligte

1, 2, 3 TBs

a, b, c TB, RW, S

aa, bb, subjektiver TB,...

- erst TBMs prüfen (OS: A müsste eine fremde Sache zersört oder beschädigt haben.)

- Erfolg: Der objektive Tatbestand der ... ist mithin erfüllt.

- Wenn Kausalität und objektive Zurechnung unproblematisch sind genügt:

"Indem A (Handlung), hat A auch eine äquvivalente Ursache für (Erfolg) gesetzt. Der Eintritt des tatbestandlichen Erfolges lag hierbei durchaus im Rahmen des generell vorstellbaren und ist A folglich auch objektiv zurechenbar.

Bürgerliches Recht

Obersatz

Wer verlangt was von wem woraus?

Der Obersatz muss den Begriff beinhalten "Anspruch" und die Rechtsfolge!

Ist ein Anspruch abgelehtn beginnt die Prüfung erneut.

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