Juristische Personen des Öffentlichen Rechts
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- | + | '''Körperschaften''' des Öffentlichen Rechts (Mitglieder) | |
Verbandsmäßig organisierte Personen, deren Mitglieder Beiträge zahlen | Verbandsmäßig organisierte Personen, deren Mitglieder Beiträge zahlen | ||
- | + | * Personalkörperschaften (Universitäten, Kammern) | |
- | + | * Gebietskörperschaften (Landkreise, Gemeinden, Länder, Bund) | |
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(Stiftung preußischer Kulturbesitz) | (Stiftung preußischer Kulturbesitz) | ||
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Öffentlich-rechtlicher Vermögensbestand, der einem bestimmten gemeinnützigen Zweck gewidmet ist | Öffentlich-rechtlicher Vermögensbestand, der einem bestimmten gemeinnützigen Zweck gewidmet ist | ||
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Zusammenfassung persönlicher und sachlicher Mittel zu einer Verwaltungseinrichtung mit Zweckbindung, deren Benutzung durch eine Anstaltsordnung geregelt ist und deren Benutzer Gebühren erstatten. (BfA, Rundfunk- & Fernsehanstalten) | Zusammenfassung persönlicher und sachlicher Mittel zu einer Verwaltungseinrichtung mit Zweckbindung, deren Benutzung durch eine Anstaltsordnung geregelt ist und deren Benutzer Gebühren erstatten. (BfA, Rundfunk- & Fernsehanstalten) |
Current revision as of 08:46, 23 January 2007
Körperschaften des Öffentlichen Rechts (Mitglieder)
Verbandsmäßig organisierte Personen, deren Mitglieder Beiträge zahlen
- Personalkörperschaften (Universitäten, Kammern)
- Gebietskörperschaften (Landkreise, Gemeinden, Länder, Bund)
Stiftungen des Öffentlichen Rechts (Begünstige)
(Stiftung preußischer Kulturbesitz)
Öffentlich-rechtlicher Vermögensbestand, der einem bestimmten gemeinnützigen Zweck gewidmet ist
Anstalten des Öffentlichen Rechts (Benutzer)
Zusammenfassung persönlicher und sachlicher Mittel zu einer Verwaltungseinrichtung mit Zweckbindung, deren Benutzung durch eine Anstaltsordnung geregelt ist und deren Benutzer Gebühren erstatten. (BfA, Rundfunk- & Fernsehanstalten)
Es gibt auch Anstalten des Öffentlichen Rechts welche keine juristischen Personen sind. (Strafanstalten, Schulen, Stellen, Institute, Beauftragte)