Juristische Personen des Öffentlichen Rechts

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1) '''Körperschaften''' des Öffentlichen Rechts (Mitglieder)
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'''Körperschaften''' des Öffentlichen Rechts (Mitglieder)
Verbandsmäßig organisierte Personen, deren Mitglieder Beiträge zahlen
Verbandsmäßig organisierte Personen, deren Mitglieder Beiträge zahlen
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1.1) Personalkörperschaften (Universitäten, Kammern)
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* Personalkörperschaften (Universitäten, Kammern)
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1.2) Gebietskörperschaften (Landkreise, Gemeinden, Länder, Bund)
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* Gebietskörperschaften (Landkreise, Gemeinden, Länder, Bund)
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2) '''Stiftungen''' des Öffentlichen Rechts (Begünstige)
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'''Stiftungen''' des Öffentlichen Rechts (Begünstige)
(Stiftung preußischer Kulturbesitz)
(Stiftung preußischer Kulturbesitz)
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Öffentlich-rechtlicher Vermögensbestand, der einem bestimmten gemeinnützigen Zweck gewidmet ist
Öffentlich-rechtlicher Vermögensbestand, der einem bestimmten gemeinnützigen Zweck gewidmet ist
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3) '''Anstalten''' des Öffentlichen Rechts (Benutzer)
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'''Anstalten''' des Öffentlichen Rechts (Benutzer)
Zusammenfassung persönlicher und sachlicher Mittel zu einer Verwaltungseinrichtung mit Zweckbindung, deren Benutzung durch eine Anstaltsordnung geregelt ist und deren Benutzer Gebühren erstatten. (BfA, Rundfunk- & Fernsehanstalten)
Zusammenfassung persönlicher und sachlicher Mittel zu einer Verwaltungseinrichtung mit Zweckbindung, deren Benutzung durch eine Anstaltsordnung geregelt ist und deren Benutzer Gebühren erstatten. (BfA, Rundfunk- & Fernsehanstalten)

Current revision as of 08:46, 23 January 2007

Körperschaften des Öffentlichen Rechts (Mitglieder)

Verbandsmäßig organisierte Personen, deren Mitglieder Beiträge zahlen

  • Personalkörperschaften (Universitäten, Kammern)
  • Gebietskörperschaften (Landkreise, Gemeinden, Länder, Bund)

Stiftungen des Öffentlichen Rechts (Begünstige)

(Stiftung preußischer Kulturbesitz)

Öffentlich-rechtlicher Vermögensbestand, der einem bestimmten gemeinnützigen Zweck gewidmet ist

Anstalten des Öffentlichen Rechts (Benutzer)

Zusammenfassung persönlicher und sachlicher Mittel zu einer Verwaltungseinrichtung mit Zweckbindung, deren Benutzung durch eine Anstaltsordnung geregelt ist und deren Benutzer Gebühren erstatten. (BfA, Rundfunk- & Fernsehanstalten)

Es gibt auch Anstalten des Öffentlichen Rechts welche keine juristischen Personen sind. (Strafanstalten, Schulen, Stellen, Institute, Beauftragte)

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