Gewaltenteilung

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Die staatliche Gewalt ist geteilt in die Gesetzgebung, Gesetztesvollziehung, und Rechtssprechung. Gesetz ist hier im formellen Sinne gemeint. Dies ist die horizontale Gewaltenteilung.
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Die staatliche Gewalt ist geteilt in die Gesetzgebung, Gesetztesvollziehung, und Rechtssprechung. Gesetz ist hier im formellen Sinne gemeint. Dies ist die '''horizontale''' Gewaltenteilung.
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Die vertikale Gewaltenteilung bewirkt das Bundesstaatlichkeitsprinzip.
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Die '''vertikale''' Gewaltenteilung bewirkt das Bundesstaatlichkeitsprinzip.
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Auch die Justiz ist gewaltengeteilt: Richter, Staatsanwalt und Strafverteidiger sind Organe der Rechtspflege, keine Parteivertreter.
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Bundestag, Bundesrat und Bundesversammlung bilden die '''Legislative'''. Sie ist die bedeutendste Gewalt.
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Das Parlament wird als Legislative gewählt und steht in Konkkurenz (check & balance) mit der Exekutive und der Judikative. Sie ist die bedeutendste Gewalt.
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Die '''Exekutive''' umfasst Regierung, Militär und Verwaltung. (Auch Präsident?)
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Die Exekutive umfasst Regierung, Militär und Verwaltung.
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Die '''Judikative''' ist durch den Richtervorbehalt und der Richter durch personelle und sachliche Unabhängigkeit gekennzeichnet. Auch die Justiz ist gewaltengeteilt: Richter, Staatsanwalt und Strafverteidiger sind Organe der Rechtspflege, keine Parteivertreter.
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Die Judikative ist durch den Richtervorbehalt und der Richter durch personelle und sachliche Unabhängigkeit gekennzeichnet.
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'''Konflikte''' ergeben sich beispielsweise aus der Spannung zwischen legislativen Parlamentsvorbehalt (Gesetzlichkeitsprinzip) und exekutiver Handlungsfähigkeit, besonders in außenpolitischen Fragen. Zwischen Judikative und Legislative kann die richterliche Rechtsfortbildung zum Konflikt führen.
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Konflikte ergeben sich beispielsweise aus der Spannung zwischen legislativen Parlamentsvorbehalt (Gesetzlichkeitsprinzip) und exekutiver Handlungsfähigkeit, besonders in außenpolitischen Fragen. Zwischen Judikative und Legislative kann die richterliche Rechtsfortbildung zum Konflikt führen.
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'''Durchbrechungen''' der Gewaltenteilung:
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Durchbrechungen der Gewaltenteilung:
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Der Bundestag verfügt über eine eigene Polizei und verwaltet sich selbst. Gleichermaßen handelt der Wehrbeauftragte oder der Petitionsausschuss exekutiv.
Der Bundestag verfügt über eine eigene Polizei und verwaltet sich selbst. Gleichermaßen handelt der Wehrbeauftragte oder der Petitionsausschuss exekutiv.
Die Justiz verwaltet sich selbst, führt als Verwaltung Register (Handel, Verein, Genossenschaft) und verfügt über exekutive Justizwachtmeister.
Die Justiz verwaltet sich selbst, führt als Verwaltung Register (Handel, Verein, Genossenschaft) und verfügt über exekutive Justizwachtmeister.
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Vorrang des Gesetzes:
 
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Keine staatliche (exekutive) Maßnahme darf dem Recht widersprechen. (wie?)
 
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Vorbehalt des Gesetzes:
 
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Jedes bürgerbelastende Verwaltungshandeln bedarf der gesetzlichen Ermächtigung. (Klassischer Gesetzesvorbehalt.) (ob?)
 
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Jedes staatliche Handeln bedarf des Gesetzesvorbehalt. (Lehre vom Totalvorbehalt)
 
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Tendenz zum Kompromiss: Gesetzesvorbehalt für wesentliche Eingriffe
 
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[[category: Stichworte des Öffentlichen Rechts]]
[[category: Stichworte des Öffentlichen Rechts]]

Revision as of 15:26, 7 January 2007

Die staatliche Gewalt ist geteilt in die Gesetzgebung, Gesetztesvollziehung, und Rechtssprechung. Gesetz ist hier im formellen Sinne gemeint. Dies ist die horizontale Gewaltenteilung.

Die vertikale Gewaltenteilung bewirkt das Bundesstaatlichkeitsprinzip.

Bundestag, Bundesrat und Bundesversammlung bilden die Legislative. Sie ist die bedeutendste Gewalt.

Die Exekutive umfasst Regierung, Militär und Verwaltung. (Auch Präsident?)

Die Judikative ist durch den Richtervorbehalt und der Richter durch personelle und sachliche Unabhängigkeit gekennzeichnet. Auch die Justiz ist gewaltengeteilt: Richter, Staatsanwalt und Strafverteidiger sind Organe der Rechtspflege, keine Parteivertreter.

Konflikte ergeben sich beispielsweise aus der Spannung zwischen legislativen Parlamentsvorbehalt (Gesetzlichkeitsprinzip) und exekutiver Handlungsfähigkeit, besonders in außenpolitischen Fragen. Zwischen Judikative und Legislative kann die richterliche Rechtsfortbildung zum Konflikt führen.

Durchbrechungen der Gewaltenteilung:

Der Bundestag verfügt über eine eigene Polizei und verwaltet sich selbst. Gleichermaßen handelt der Wehrbeauftragte oder der Petitionsausschuss exekutiv.

Die Justiz verwaltet sich selbst, führt als Verwaltung Register (Handel, Verein, Genossenschaft) und verfügt über exekutive Justizwachtmeister.

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