Direkte Demokratie

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b) '''Volksbegehren''' (Das Parlament hat die Pflicht das begehrte Gesetz zu beraten und dem Volk zur Entscheidung vorzulegen.)
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c) '''Volksentscheid''' (Die Abstimmung entscheidet über das Gesetz.
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Für die verschiedenen Stufen sind verschiedene Quoren in bezug auf Teilnahme und Zustimmung vorgeschrieben.
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Im GG ist der Volksenscheid nur für die '''Neugliederung''' des Bundesgebietes und die Einrichtung einer neuen Verfassung vorgesehen. Prinizpiell ist allerdings eine verfassungsänderung zu Gunsten der direkten Demokratie möglich, § 79 GG lediglich die Grundsätze des Staates wahrt.
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Im GG ist der Volksenscheid nur für die '''Neugliederung''' des Bundesgebietes und die Einrichtung einer neuen Verfassung vorgesehen. Prinizpiell ist allerdings eine Verfassungsänderung zu Gunsten der direkten Demokratie möglich, § 79 GG lediglich die Grundsätze des Staates wahrt.
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Revision as of 15:05, 7 January 2007

In den Ländern:

Es gibt unteschiedliche Regelungen. Einige Verfassungen (insbesonderen die Neuen) sehen drei Stufen der direkten Demokratie vor:

a) Volksinitiative (Das Parlament hat die Pflicht sich mit dem Anliegen zu befassen.)

b) Volksbegehren (Das Parlament hat die Pflicht das begehrte Gesetz zu beraten und dem Volk zur Entscheidung vorzulegen.)

c) Volksentscheid (Die Abstimmung entscheidet über das Gesetz.)

Für die verschiedenen Stufen sind verschiedene Quoren in Bezug auf Teilnahme und Zustimmung vorgeschrieben.

Im Bund:

Im GG ist der Volksenscheid nur für die Neugliederung des Bundesgebietes und die Einrichtung einer neuen Verfassung vorgesehen. Prinizpiell ist allerdings eine Verfassungsänderung zu Gunsten der direkten Demokratie möglich, § 79 GG lediglich die Grundsätze des Staates wahrt.

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