Bestandteile

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'''Früchte, Nutzungen, Lasten:'''
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#redirect: [[§ 93 BGB]]
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Unmittelbare Früchte einer Sache: Obst, Eier
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Mittelbare Früchte einer Sache: Miete, Pachtzinsen
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Unmittelbare Früchte eines Rechts: Ernte des Pächters
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Mittelbare Früchte eines Rechts: Pachtzinsen durch Unterverpachtung
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Nutzungen sind Früchte und andere Gebrauchsvorteile aus einer Sache.
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Lasten sind Verpflichtungen des Eigentümers oder inhabers eines Rechts zu einer Leistung.
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Revision as of 14:14, 16 December 2006

  1. redirect: § 93 BGB
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