Zubehör

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Revision as of 14:08, 16 December 2006

Definition: Zubebör sind bewegliche Sachen, welche kein Bestandteil der Hauptsache sind, aber dauernd der Hauptsache untergeordnet dienen und mit ihr in einer räumlichen bezeihung stehen.

Sie können Rechtsobjekte sein, werden aber im Zweifel bei der Übereignung der hauptsache mit übereignet.

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