Subsumtion

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Es können mehrere Normen relevant sein. Dementsprechen unterscheidet man zwischen Haupttatbeständen und Nebentatbeständen.  
Es können mehrere Normen relevant sein. Dementsprechen unterscheidet man zwischen Haupttatbeständen und Nebentatbeständen.  
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Die Normen köönen zu einander in Konkurenz treten.
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Die Normen können zu einander in Konkurenz treten.
a) kumulative N.: Die Rechtsfolgen widersprechen einander nicht.
a) kumulative N.: Die Rechtsfolgen widersprechen einander nicht.

Revision as of 14:26, 15 October 2006

Rechtsnormen werden auf konkrete Sachverhalte deduktiv subsumiert. Dabei werden meist aus allgemeinen Normen individuelle abgeleitet. Die Subsumtion findet nach Art des modus ponens statt.

Eine Subsumtion enspricht folgendem Schema:

Obersatz: Welche Rechtsnorm gilt und wie kann man sie auslegen?

Untersatz: Was trifft zu?/Was geschah? Verwirklicht der (konkrete) Sachverhalt den (abstrakten) Tatbestand?

Schluss: Was sind die Rechtsfolgen und wie sind sie, im Falle des Ermessungsspielraum, zuzumessen?

Typen von Rechtsfolgen

a)Berechtigung b) Verpflichtung c) Risikozuweisung

Rechtsnormen sind in der Regel mehrdeutig, d.h. eine bestimmte Lösung ist nicht notwendigerweise zwingend. Dies begründet die Hermeneutik.

Probleme bei der Formulierung des Obersatzes: Es können mehrere Normen relevant sein. Dementsprechen unterscheidet man zwischen Haupttatbeständen und Nebentatbeständen.

Die Normen können zu einander in Konkurenz treten.

a) kumulative N.: Die Rechtsfolgen widersprechen einander nicht. b) verdrängende N.: Die Rechtsfolgen widersprechen, einander doch dies ist gewollt. ("lex specialis derogat legi generali) c) alternative N. ungewollte Kollision der Rechtsnormen d) überlappende N. gleiche Rechtsfolgen.

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