Alic

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Die in der Ursache freie Handlung ist das vorwerfabere Ingangsetzen eines Vorganges, der im Zustand der Schuldunfähigkeit zu einer Tatbestandsverwirklichung führt, wobei der Täter den Defektzustand selbst herbeigeführt hat.
Die in der Ursache freie Handlung ist das vorwerfabere Ingangsetzen eines Vorganges, der im Zustand der Schuldunfähigkeit zu einer Tatbestandsverwirklichung führt, wobei der Täter den Defektzustand selbst herbeigeführt hat.
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Ist ein Doppelvorsatz bezüglich des Defektes und der bestimmten Straftat gegeben, so wird nach Vorsatz bestraft.
Ist ein Doppelvorsatz bezüglich des Defektes und der bestimmten Straftat gegeben, so wird nach Vorsatz bestraft.
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Ist Vorsatz oder Fahrlässigkeit bezüglich des Defektes gegeben aber in Bezug auf die Straftat lediglich Fahrlässigkeit so kann allein nach [[§ 323a StGB]] bestraft werden.
Ist Vorsatz oder Fahrlässigkeit bezüglich des Defektes gegeben aber in Bezug auf die Straftat lediglich Fahrlässigkeit so kann allein nach [[§ 323a StGB]] bestraft werden.

Revision as of 19:52, 24 April 2007

A Definition

Die in der Ursache freie Handlung ist das vorwerfabere Ingangsetzen eines Vorganges, der im Zustand der Schuldunfähigkeit zu einer Tatbestandsverwirklichung führt, wobei der Täter den Defektzustand selbst herbeigeführt hat.

B) vorsätzliche alic

Ist ein Doppelvorsatz bezüglich des Defektes und der bestimmten Straftat gegeben, so wird nach Vorsatz bestraft.

C. fahrlässige alic

Ist Vorsatz oder Fahrlässigkeit bezüglich des Defektes gegeben aber in Bezug auf die Straftat lediglich Fahrlässigkeit so kann allein nach § 323a StGB bestraft werden.

Die alic ist nicht normiert. Zur dogmatischen Begründung gibt es zwei Modelle:

I) Ausnahmemodell

Das Ausnahmemodell der Lehre sieht einen Widerspruch der Rechtsfigur zum Wortsinn des § 20 StGB ("in Begehung der Tat"). Dementsprechend wäre nach dem Analogieverbot des § 103 GG eine Anwendung der alic problematisch.

II) Tatbestandsmodell

Das Tatbestandsmodell der Rechtssprechung sieht in der Herbeiführung des Defektzustandes als erstes Glied der Kausalkette den Beginn der Tabestandsverwirklichung.

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