Prinzipien des Bürgerlichen Rechts
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* Einflüssen des öffentlichen Rechts | * Einflüssen des öffentlichen Rechts | ||
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* mittelbare Drittwirkung der Grundrechte als objektive Wertmaßstäbe | * mittelbare Drittwirkung der Grundrechte als objektive Wertmaßstäbe |
Revision as of 09:28, 5 April 2007
Das grundlegende Ziel des Bürgerlichen Rechts ist die Garantie der Freiheit und Gleicheit im privaten Rechtsverkehr.
Freiheit
Die Freiheit findet ihren zivilrechtlichen Ausdruck in der Privatautonomie.
Gleichheit
Die Gleichheit im Sinne eines minimalen Interessenausgleichs findet ihren zivilrechtlichen Ausdruck in:
- Treu und Glauben
- Vertrauensschutz
- Einflüssen des öffentlichen Rechts
Gesellschaftliche Organisationen können mitunter de facto mit der gleichen Hoheitsgewalt wie der Staat auftreten. Darum bedarf es mitunter dem gleichen Zwang zur Rechtfertigung, wie er für hoheitliche Akte gilt.
- mittelbare Drittwirkung der Grundrechte als objektive Wertmaßstäbe
- Ausdehnung des zwingenden Rechts
Falls essenteielle Lebensverhältnisse wie im Miet- und Arbeitsrecht betroffen sind oder ungleichgewichtige Vertragsparteien wie im Falle der AGB und des allgemeinen Verbraucherschutzes so werden diese Abwägungen relevant.