Schuldverhältnis

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'''Definition:''' Schuldverhältnisse sind Rechtsverhältnisse zwischen mindestens zwei Personen (Gläubiger & Schuldner), welches Leistungspflichten des Schuldners und/oder sonstige Verhaltenspflichten (Schutzpflichten) der Parteien bestimmt.
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Das Schuldverhältnis im weiteren Sinne ist also die Gesamtheit der rechtlichen Beziehungen der Parteien.
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Das Schuldverhältnis im engeren Sinne ist aus der Sicht eines Dritten identisch mit der besonderen Forderung des Gläubigers, die wiederum der besonderen Schuld des Schuldners entspricht.
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'''Relativität'''
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Das Schuldverhältnis ist relativ, d.h. gültig gegen jemanden. Gegensatz dazu behandelt das Sachenrecht absolute Rechtsverhältnisse, welche gegen jedermann gelten. Allerdings ist dieses Relativitätsprinzip mitunter Durchbrochen (Verträge zugunsten Dritter u.a.).
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'''Wirkung'''
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* Leistungspflichten (Abs. I)
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* Schutzpflichten (Abs. II)
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Nach [[§ 311 BGB]] II, III kann ein Schuldverhältnis auch vorvertraglich auf Schutzpflichten beschränkt sein.
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* Obliegenheiten
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Obliegenheiten stellen nur geringe Verhaltensanforderungen aus deren Verletzung zwar ein Rechtsnachteil erwachsen kann, aber keine Erfüllungs- oder Schadensersatzansprüche. (Beispielsweise die Vorsichtspflicht bei Versicherungen)
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* unvollkommene Verbindlichkeiten (Naturalobligationen)
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Wetten, Spiele und Ehevermittlung begründen keinen Erfüllungsanspruch.
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'''Haftung'''
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Der Schuldner haftet nach dem Grundsatz der unbeschränkten Vermögenshaftung.
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Current revision as of 14:00, 4 April 2007

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