Anfechtung

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'''Definition:''' Eine Anfechtung ist eine einseitige Willenserklärung, welche ein wirksames Rechtsgeschäft aufgrund bestimmter Willensmängel ex tunc/nunc vernichtet.
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'''Definition:''' Eine Anfechtung ist eine einseitige Willenserklärung, welche eine wirksame Willenserklärung aufgrund bestimmter Willensmängel ex tunc/nunc vernichtet.
[[category: Stichworte des Bürgerlichen Rechts]]
[[category: Stichworte des Bürgerlichen Rechts]]

Revision as of 17:34, 18 January 2007

Definition: Eine Anfechtung ist eine einseitige Willenserklärung, welche eine wirksame Willenserklärung aufgrund bestimmter Willensmängel ex tunc/nunc vernichtet.

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