Norm
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Es gibt nachgiebige Normen ('''ius disposivitum'''), welche nur gelten wenn(etwa in einem Vertrag) nichts Gegenteiliges festgelegt ist und es gibt zwingende Normen ('''ius cogens'''). | Es gibt nachgiebige Normen ('''ius disposivitum'''), welche nur gelten wenn(etwa in einem Vertrag) nichts Gegenteiliges festgelegt ist und es gibt zwingende Normen ('''ius cogens'''). | ||
Die Unterscheidung ist im Gesetz nicht immer explizit. | Die Unterscheidung ist im Gesetz nicht immer explizit. | ||
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Die Anwendung der Normen geschieht durch die [[Subsumtion]]. | Die Anwendung der Normen geschieht durch die [[Subsumtion]]. |
Revision as of 13:38, 19 October 2006
Normen unterteilen sich in allgemeine Prinzipien (Generalklauseln), konkrete Regeln und Rechte.
Eine Regel entspricht folgendem Schema: Wenn Tatbestand(Deskription), dann Rechtsfolge(Präskription)
Typen von Rechtsfolgen
a)Berechtigung b) Verpflichtung c) Risikozuweisung d) Rechte möglicherweise Rechtsfolge (Wenn Mensch dann Recht auf Freiheit)
Regeln können nach zwei Kriterien unterschieden werden:
Adressat: a) individuelle R. b) allgemeine R.
Wirksamkeit: a) bedingte R. b) unbedingte R.
Es gibt u.a. folgende Regeltypen:
1. Verhaltensregel (Gebot, Verbot, Erlaubnis)
2. Sanktionsregel (Strafnorm)
3. Aufgabenregel (Finalnorm, Zweckprogramm)
4. Ermächtigungsregel (Kompentenz-/Delegationsnorm)
5. Komparativregel (Ermmesenns-/Maßstabregel)
Rechte bezeichen einen Inhaber(universale und partikulare R.), einen Adressaten (generelle und spezielle R.) und eine Form(Ansprüche, Freiheiten, Kompetenzen und Immunitäten)
Es gibt materielle Normen, welche das Recht als solches ordnen und es gibt formelle Normen, welche der Durchsetzung materieller Normen dienen.
Es gibt nachgiebige Normen (ius disposivitum), welche nur gelten wenn(etwa in einem Vertrag) nichts Gegenteiliges festgelegt ist und es gibt zwingende Normen (ius cogens). Die Unterscheidung ist im Gesetz nicht immer explizit.
Die Anwendung der Normen geschieht durch die Subsumtion.