Vertrauensschutz

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'''Definition:''' Der Vertrauensschutz ist ein Rechtsprinzip welches zum Zwecke des Schutzes des redlichen Rechtsverkehrs, gebietet nicht stets auf die wirkliche Rechtslage abzustellen, sondern den redlichen Erwerber, Geschäftspartner usw., der zulässigerweise auf einen äußeren Rechtsschein vertraute, in seinem Vertrauen zu schützen.
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Dank des Vertrauensschutzes kann ein Erwerber ein Recht erlangen, wenn er gutgläubig auf die scheinbare Verfügungsgewalt des Veräußerers vertraut, obwohl dieser nicht Inhaber des Rechtes war.
Dank des Vertrauensschutzes kann ein Erwerber ein Recht erlangen, wenn er gutgläubig auf die scheinbare Verfügungsgewalt des Veräußerers vertraut, obwohl dieser nicht Inhaber des Rechtes war.
Dieser Grundsatz konkretisiert sich etwa in [[§ 932 BGB]].
Dieser Grundsatz konkretisiert sich etwa in [[§ 932 BGB]].
[[category: Bürgerliches Recht]]
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Current revision as of 20:03, 21 February 2007

Definition: Der Vertrauensschutz ist ein Rechtsprinzip welches zum Zwecke des Schutzes des redlichen Rechtsverkehrs, gebietet nicht stets auf die wirkliche Rechtslage abzustellen, sondern den redlichen Erwerber, Geschäftspartner usw., der zulässigerweise auf einen äußeren Rechtsschein vertraute, in seinem Vertrauen zu schützen.

Dank des Vertrauensschutzes kann ein Erwerber ein Recht erlangen, wenn er gutgläubig auf die scheinbare Verfügungsgewalt des Veräußerers vertraut, obwohl dieser nicht Inhaber des Rechtes war.

Dieser Grundsatz konkretisiert sich etwa in § 932 BGB.

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