Einigungsvertrag

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Voraussetzung war der Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland, kurz Zwei-plus-Vier-Vertrag, in dem die Besatzungsmächte auf ihr Vorbehaltsrecht im Bezug auf Deutschland verzichteten.
Voraussetzung war der Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland, kurz Zwei-plus-Vier-Vertrag, in dem die Besatzungsmächte auf ihr Vorbehaltsrecht im Bezug auf Deutschland verzichteten.
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Current revision as of 07:28, 8 January 2007

Im Jahre 1990 wurde der Vertrag zwischen beiden deutschen Staaten ausgehandelt. Verhandlungsführer auf der Seite der Bundesrepublik war Wolfgang Schäuble, auf der Seite der Deutschen Demokratischen Republik Günther Krause.

Der Einigungsvertrag regelte den Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland zum 3. Oktober 1990.

Er beinhaltete folgende Punkte:

  • Beitritt der DDR zum Geltungsbereiches des deutschen Grundgesetzes, das in seiner Präambel die neuen Länder und deren Existenz festlegt
  • Berlin soll zu einem Land vereinigt und Hauptstadt des vereinten Deutschlands werden
  • Die Bundesrepublik übernimmt das DDR-Vermögen und haftet für die Schulden

Voraussetzung war der Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland, kurz Zwei-plus-Vier-Vertrag, in dem die Besatzungsmächte auf ihr Vorbehaltsrecht im Bezug auf Deutschland verzichteten.

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