Subsumtion

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Rechtsnormen werden auf konkrete Sachverhalte deduktiv subsumiert. Dabei werden meist aus allgemeinen Normen individuelle abgeleitet. Die Subsumtion findet nach Art des modus ponens statt.
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'''Definition:''' Die Subsumtion ist ein logischer Schluss, welcher abstrakte Rechtsnormen auf konkrete Sachverhalte deduktiv nach der Art des modus ponens anwendet.  
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Eine Subsumtion enspricht folgendem Schema:
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Eine Subsumtion enspricht folgendem '''Schema''':
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Obersatz: Welche Rechtsnorm gilt und wie kann man sie auslegen?
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'''Hypothese:''' Was könnte woraus die Rechtsfolge sein?
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Untersatz: Was trifft zu?/Was geschah? Verwirklicht der (konkrete) Sachverhalt den (abstrakten) Tatbestand?
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''' I Obersatz:''' Welche Norm gilt?  
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Schluss: Was sind die Rechtsfolgen und wie sind sie, im Falle des Ermessungsspielraum, zuzumessen?
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''' II Untersatz:''' Was geschah? Verwirklicht der (konkrete) Sachverhalt den (abstrakten) Tatbestand?
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Typen von Rechtsfolgen
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''' III Schluss:''' Was sind die Rechtsfolgen und wie sind sie, im Falle des Ermessungsspielraum, zuzumessen?
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a)Berechtigung b) Verpflichtung c) Risikozuweisung
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'''Ergebnis:''' Die Rechtsfolge tritt ein oder tritt nicht ein.
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Rechtsnormen sind in der Regel mehrdeutig, d.h. eine bestimmte Lösung ist nicht notwendigerweise zwingend. Dies begründet die [[Hermeneutik]].
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'''Probleme'''
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[[category: Metaphysik]]
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Probleme bei der Formulierung des Obersatzes:
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* Bei der Formulierung des Obersatzes kollidierenn mehrere Normen.
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Es können mehrere Normen relevant sein. Dementsprechen unterscheidet man zwischen Haupttatbeständen und Nebentatbeständen.  
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Die Normen köönen zu einander in Konkurenz treten.
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* Bei der Formulierung des Untersatzes ist eine Annäherung der Norm an den Sachverhalt nicht ohne weiteres möglich, es besteht kein eindeutiges Verhältnis der Zuordnung von Abstraktem zu Konkretem. Hier ist auf das Mittel der Definition und der Auslegung zurückzugreifen.
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[[category: Metaphysik]]
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a) kumulative N.: Die Rechtsfolgen widersprechen einander nicht.
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b) verdrängende N.: Die Rechtsfolgen widersprechen, einander doch dies ist gewollt. ("lex specialis derogat legi generali)
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c) alternative N. ungewollte Kollision der Rechtsnormen
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d) überlappende N. gleiche Rechtsfolgen.
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Current revision as of 10:16, 1 February 2007

Definition: Die Subsumtion ist ein logischer Schluss, welcher abstrakte Rechtsnormen auf konkrete Sachverhalte deduktiv nach der Art des modus ponens anwendet.

Eine Subsumtion enspricht folgendem Schema:

Hypothese: Was könnte woraus die Rechtsfolge sein?

I Obersatz: Welche Norm gilt?

II Untersatz: Was geschah? Verwirklicht der (konkrete) Sachverhalt den (abstrakten) Tatbestand?

III Schluss: Was sind die Rechtsfolgen und wie sind sie, im Falle des Ermessungsspielraum, zuzumessen?

Ergebnis: Die Rechtsfolge tritt ein oder tritt nicht ein.

Probleme

  • Bei der Formulierung des Obersatzes kollidierenn mehrere Normen.
  • Bei der Formulierung des Untersatzes ist eine Annäherung der Norm an den Sachverhalt nicht ohne weiteres möglich, es besteht kein eindeutiges Verhältnis der Zuordnung von Abstraktem zu Konkretem. Hier ist auf das Mittel der Definition und der Auslegung zurückzugreifen.
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