Staat

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Der Staat muss nicht notwendigerweise hoheitlich auftreten. Ebenso kann er wie ein Privatmann tätig werden indem er Dinge kauft statt sie zu beschlagnahmen. Zwischen diesen beiden Polen liegt die daseinsvorsorgende Leistungsverwaltung als Ausdruck des Sozialstaatsprinzips.
Der Staat muss nicht notwendigerweise hoheitlich auftreten. Ebenso kann er wie ein Privatmann tätig werden indem er Dinge kauft statt sie zu beschlagnahmen. Zwischen diesen beiden Polen liegt die daseinsvorsorgende Leistungsverwaltung als Ausdruck des Sozialstaatsprinzips.
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'''Geschichte'''
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* Unternehmerstaat (Merkantilismus)
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* Verwaltungsstaat
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(liberaler Nachtwächterstaat bis autoritärer Untertanenstaat)
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* Sozialstaat
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(Beginn mit Bismarckscher Sozialgesetzgebung)
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Revision as of 18:57, 24 April 2007

Definition: Ein Staat definiert sich durch ein Gebiet, durch ein Volk und durch Hoheitsgewalt welche nach Innen ein Monopol ist und nach Außen die Souverenität begründet.

Handlungsformen

Der Staat muss nicht notwendigerweise hoheitlich auftreten. Ebenso kann er wie ein Privatmann tätig werden indem er Dinge kauft statt sie zu beschlagnahmen. Zwischen diesen beiden Polen liegt die daseinsvorsorgende Leistungsverwaltung als Ausdruck des Sozialstaatsprinzips.

Geschichte

  • Unternehmerstaat (Merkantilismus)
  • Verwaltungsstaat

(liberaler Nachtwächterstaat bis autoritärer Untertanenstaat)

  • Sozialstaat

(Beginn mit Bismarckscher Sozialgesetzgebung)

  • Leistungsstaat
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