Grundrechtseingriff

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Der Regelungsbereich des [[§ 8 GG]] sind beispielsweise Versammlungen.
 
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Der Schutzbereich ist enger gefasst als der Lebensbereich. Er umfasst beispielsweise für [[§ 8 GG]] friedliche und waffenlose Versammlungen. Der Schutzbereich ist bei der Prüfung der Verfassungsbeschwerde zu berücksichtigen.
 
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Ein Grundrecht ist durch ein Schutzbereich bestimmt, in welchem der grundrechtsgebrauch durch Grundrechtsgewährleistungen, -garantien und verbürgungen geschützt ist.
 
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'''Eingriff'''
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Die Verletzung ist ein stets unzulässiger Eingriff.
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Der Schutzbereich umfasst beispielsweise für [[§ 8 GG]] friedliche und waffenlose Versammlungen. Der Schutzbereich ist bei der Prüfung der Verfassungsbeschwerde zu berücksichtigen.
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Der Schutzbereich entfaltet seine Schutzwirkungen durch Gewährleistungen, Garantien und Verbürgungen des Grundrechtsgebrauchs.
[[category: Stichworte des Öffentlichen Rechts]]
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Revision as of 18:03, 18 April 2007

Eingriff

Ein Eingriff ist die staatliche Beschränkung eines Grundrechts, welche gerechtfertigt und ermächtigt sein muss.

Antastung

Eine Antastung eines Grundrechtes ist ein Eingriff in die Menschenwürde und den Wesensinhalt des Grundrechts.

Verletzung

Die Verletzung ist ein stets unzulässiger Eingriff.

Schutzbereich

Der Schutzbereich umfasst beispielsweise für § 8 GG friedliche und waffenlose Versammlungen. Der Schutzbereich ist bei der Prüfung der Verfassungsbeschwerde zu berücksichtigen.

Der Schutzbereich ist abzugrenzen vom enger gefassten Regelungsbereich. Der Regelungsbereich des § 8 GG sind beispielsweise Versammlungen.

Der Schutzbereich entfaltet seine Schutzwirkungen durch Gewährleistungen, Garantien und Verbürgungen des Grundrechtsgebrauchs.

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