Grundrechtseingriff

From Ius

(Difference between revisions)
Line 1: Line 1:
-
'''Regelungsbereich'''
 
-
Der Regelungsbereich des [[§ 8 GG]] sind beispielsweise Versammlungen.
 
-
 
-
'''Schutzbereich'''
 
-
 
-
Der Schutzbereich ist enger gefasst als der Lebensbereich. Er umfasst beispielsweise für [[§ 8 GG]] friedliche und waffenlose Versammlungen. Der Schutzbereich ist bei der Prüfung der Verfassungsbeschwerde zu berücksichtigen.
 
-
 
-
'''Schutzwirkung'''
 
-
 
-
Ein Grundrecht ist durch ein Schutzbereich bestimmt, in welchem der grundrechtsgebrauch durch Grundrechtsgewährleistungen, -garantien und verbürgungen geschützt ist.
 
-
 
-
'''Eingriff'''
 
-
 
-
Ein Eingriff ist die staatliche Beschränkung eines Grundrechts, welche gerechtfertigt und ermächtigt sein muss.
 
-
 
-
'''Ausgestaltung'''
 
-
 
-
Insbesondere normgeprägte Grundrechte (Ehe, Eigentum) bedürfen einer Ausgestaltung, welche Freiheit erst eröffnet.
 
-
 
-
'''Konkretisierung'''
 
-
 
-
Die Konkretisierung eines Grundrechts meint die Erleichterung oder Förderung des Grundrechtsgebrauchs wie beispielsweise der Polizeischutz für eine Demo.
 
-
 
-
'''Antastung'''
 
-
 
-
Eine Antastung eines Grundrechtes ist ein Eingriff in die Menschenwürde und den Wesensinhalt des Grundrechts.
 
-
 
-
'''Verletzung'''
 
-
 
-
Die Verletzung ist ein stets unzulässiger Eingriff.
 
[[category: Stichworte des Öffentlichen Rechts]]
[[category: Stichworte des Öffentlichen Rechts]]

Revision as of 17:57, 18 April 2007

Personal tools