Botenschaft
From Ius
(Difference between revisions)
Line 1: | Line 1: | ||
- | + | Der Bote überbringt eine Willenserklärung lediglich anstatt sie selber zu bewirken. | |
- | + | Ist eine Form für die Willenserklärung vorgeschrieben so muss der Geschäftsherr sie selber einhalten. | |
+ | |||
+ | Ein Bote kann geschäftsunfähig sein. | ||
Bei einem unbewussten Fehler der Übermittlung durch einen Boten ist der Geschäftsherr zwar gebunden kann aber anfechten. Hat der Bote bewusst falsch die Erklärung überbracht so ist der Geschäftsherr nicht gebunden. | Bei einem unbewussten Fehler der Übermittlung durch einen Boten ist der Geschäftsherr zwar gebunden kann aber anfechten. Hat der Bote bewusst falsch die Erklärung überbracht so ist der Geschäftsherr nicht gebunden. | ||
- | + | Beim Empfang einer Willenserklärung ist bei einem Boten als Empfängerhorizont der Horizont des Geschäftsherren maßgeblich. | |
- | + | ||
- | + | ||
- | + | ||
- | Beim Empfang einer Willenserklärung ist bei einem Boten als Empfängerhorizont der Horizont des Geschäftsherren maßgeblich | + | |
- | Der Zugang einer Willenserklärung erfolgt in dem Augebnlick, da sie | + | Der Zugang einer Willenserklärung erfolgt in dem Augebnlick, da sie übermittelt wird. |
[[category: Bürgerliches Recht]] | [[category: Bürgerliches Recht]] |
Revision as of 08:27, 26 January 2007
Der Bote überbringt eine Willenserklärung lediglich anstatt sie selber zu bewirken.
Ist eine Form für die Willenserklärung vorgeschrieben so muss der Geschäftsherr sie selber einhalten.
Ein Bote kann geschäftsunfähig sein.
Bei einem unbewussten Fehler der Übermittlung durch einen Boten ist der Geschäftsherr zwar gebunden kann aber anfechten. Hat der Bote bewusst falsch die Erklärung überbracht so ist der Geschäftsherr nicht gebunden.
Beim Empfang einer Willenserklärung ist bei einem Boten als Empfängerhorizont der Horizont des Geschäftsherren maßgeblich.
Der Zugang einer Willenserklärung erfolgt in dem Augebnlick, da sie übermittelt wird.