Rechtswissenschaft

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'''Definition:''' Die Rechtswissenschaft ist die Wissenschaft vom Recht welche sich in Metaphysik, Dogmatik und einige Grenzwissenschaften gliedert.
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Die Rechtswissenschaft gliedert sich in Metaphysik, Dogmatik, Soziologie, Geschichte und Ethik des [[Recht]]s.
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Die Notwendigkeit der dogmatischen Rechtswissenschaft besteht in der Systematisierung und Vereinheitlichung des bestehenden Rechts zum Zwecke der Vergleichbarkeit der Rechtssprechung.
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Die '''Notwendigkeit''' der dogmatischen Rechtswissenschaft besteht in der Systematisierung und Vereinheitlichung des bestehenden Rechts zum Zwecke der Vergleichbarkeit der Rechtssprechung und der Erarbeitung effizienter Regelungsmechanismen um "handwerkliche" Fehler der Rechtssetzung zu vermeiden.
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Der Ethik des Rechts kommt ein besonderer Rang zu, da Recht notwendigerweise auf einer normativen Grundlage beruht.
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Da jeder Fall entschieden werden muss, ist die Rechtswissenschaft notwendig von '''Pragmatismus''' geprägt. Das zeigt sich u.a. darin, dass Definitionen mit Vorliebe enummerativ, negativ oder fallgruppenartig vorgenommen werden.
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Current revision as of 18:14, 22 January 2007

Definition: Die Rechtswissenschaft ist die Wissenschaft vom Recht welche sich in Metaphysik, Dogmatik und einige Grenzwissenschaften gliedert.

Die Notwendigkeit der dogmatischen Rechtswissenschaft besteht in der Systematisierung und Vereinheitlichung des bestehenden Rechts zum Zwecke der Vergleichbarkeit der Rechtssprechung und der Erarbeitung effizienter Regelungsmechanismen um "handwerkliche" Fehler der Rechtssetzung zu vermeiden.

Da jeder Fall entschieden werden muss, ist die Rechtswissenschaft notwendig von Pragmatismus geprägt. Das zeigt sich u.a. darin, dass Definitionen mit Vorliebe enummerativ, negativ oder fallgruppenartig vorgenommen werden.

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