Annahme

From Ius

(Difference between revisions)
 
(3 intermediate revisions not shown)
Line 1: Line 1:
-
'''Annahme:'''
+
#redirect: [[§ 147 BGB]][[category: Bürgerliches Recht]]
-
 
+
-
Eine Annahme ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung.
+
-
 
+
-
Sie muss mit dem Angebot übereinstimmen.
+
-
 
+
-
Sie muss sich auf das Angebot beziehen.
+
-
 
+
-
Sonderfälle der Annahme ist die Option auf Grundlage des Optionsvertrages: er ermöglicht den Vertragsschluss durch eine einseitige Willenserklärung. (Resevierung?)
+
-
[[category: Stichworte des Bürgerlichen Rechts]]
+

Current revision as of 16:35, 20 January 2007

  1. redirect: § 147 BGB
Personal tools