Vertrauensschutz

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Dank des Vertrauensschutzes kann der Erwerber ein Recht erlangen, wenn er gutgläubig auf die scheinbare Verfügungsgewalt des Veräußerers vertraute, obwohl dieser nicht Inhaber des Rechtes war.
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Dank des Vertrauensschutzes kann ein Erwerber ein Recht erlangen, wenn er gutgläubig auf die scheinbare Verfügungsgewalt des Veräußerers vertraut, obwohl dieser nicht Inhaber des Rechtes war.
[[category: Stichworte des Bürgerlichen Rechts]]
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Revision as of 18:10, 9 January 2007

Dank des Vertrauensschutzes kann ein Erwerber ein Recht erlangen, wenn er gutgläubig auf die scheinbare Verfügungsgewalt des Veräußerers vertraut, obwohl dieser nicht Inhaber des Rechtes war.

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