Bestandteile

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'''Bestandteile:'''
 
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Bestandteile sind Teile einer zusammengesetzen Sache.
 
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Wesentliche Bestandteile können nicht entfernt werden, ohne dass ein bestandteil zerstört oder im wesen verändert wird. (Fokus Bestandteile, nicht Sache)
 
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Wesentliche Bestandteile können keine eigenen Rechtsobjekte sein.
 
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Bei Grundstücken gibt es Scheibestandteile, welche nur zu einem vorübergehenden zweck mit Grund und Boden verbunden sind. Allgemein gilt: "superficies solo cedit" (Die Sache weicht dem Boden.)
 
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'''Früchte, Nutzungen, Lasten:'''
'''Früchte, Nutzungen, Lasten:'''

Revision as of 14:13, 16 December 2006

Früchte, Nutzungen, Lasten:

Unmittelbare Früchte einer Sache: Obst, Eier

Mittelbare Früchte einer Sache: Miete, Pachtzinsen

Unmittelbare Früchte eines Rechts: Ernte des Pächters

Mittelbare Früchte eines Rechts: Pachtzinsen durch Unterverpachtung

Nutzungen sind Früchte und andere Gebrauchsvorteile aus einer Sache.

Lasten sind Verpflichtungen des Eigentümers oder inhabers eines Rechts zu einer Leistung.

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