Annahme

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Eine Annahme ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung.
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Sie muss mit dem Angebot übereinstimmen.
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Sie muss sich auf das Angebot beziehen.
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Sonderfälle der Annahme ist die Option auf Grundlage des Optionsvertrages: er ermöglicht den Vertragsschluss durch eine einseitige Willenserklärung. (Resevierung?)
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[[category: Stichworte des Bürgerlichen Rechts]]
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Revision as of 18:34, 20 November 2006

  1. redirect: § 147 BGB
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